News Photovoltaik und erneuerbare Energien
Gerne beraten wir Sie für Ihre intelligente Photovoltaik-Lösung. Erfahren Sie mehr darüber wie Sie Ihren eigenen Strom erzeugen und nutzen können. Erfahren Sie die Vorteile einer Photovoltaik-Anlage sowie einem Stromspeicher. Lassen Sie uns am 21. und 22. September 2024 zusammen Ihre Energiezukunft gestalten.
Für das Heimspiel des FC Grünweiss Ichenhausen gegen den VFR Jettingen haben wir den Spielball gespendet.
Ganz nach dem Motto "Ein Tor für die Umwelt mit Solare Photovoltaik-Anlagen" hat der FC Grünweiss Ichenhausen dieses wichtige Spiel mit 1:0 gewonnen.
Unser Vertriebsteam um Manuel Merkati, Alexandar Smigac-Lopez, Mihdi Balbaaki und Stefan Wohnlich hat den Spielball am Spieltag an die Vereinsverantwortlichen übergeben.
EEG 2023: Das hat sich für Photovoltaik-Anlagen geändert
Quelle: verbraucherzentrale.de
Photovoltaik ist wieder interessanter für private Haushalte. Dafür sorgen einige Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das teilweise seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Seit Januar 2023 gilt das EEG 2023 nun vollständig.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) enthält einige Verbesserungen und Vereinfachungen auch für Prosumer:innen, die Strom nicht nur verbrauchen, sondern auch selbst erzeugen.
- Seit Januar 2023 sind alle Regelungen des EEG 2023 in Kraft.
- Die Einspeisung wird besser vergütet, die Vergütungshöhe bleibt 2023 konstant.
- Können Sie Solarmodule nicht auf dem Hausdach montieren, dürfen Sie sie ersatzweise im Garten aufstellen. Sie werden dort ebenfalls gefördert.
Mitte Dezember wurde das Jahressteuergesetz verabschiedet, das umfangreiche Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von PV-Anlagen bedeutet: Rückwirkend zum 1. Januar 2022 werden PV-Anlagen bis 30 kWp nicht mehr für die Einkommenssteuer berücksichtigt. Seit 1. Januar 2023 gilt für private PV-Anlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent, der schon bei der Angebotserstellung vom Installationsbetrieb zu berücksichtigen ist.
EEG-Ziel: Ausbau der erneuerbaren Energien
Das EEG 2023 setzt auf einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien. 2023 sollen 9 Gigawatt (GW) an neuer PV-Anlagenleistung ans Netz gehen. Ab 2026 sind 22 Gigawatt neue Anlagen das ambitionierte Ausbauziel. Es sollen also viele neue PV-Anlagen in Deutschland errichtet werden, rund die Hälfte davon auf Dächern. Die andere Hälfte soll als Freiflächenanlagen aufgebaut werden.
Vereinfachungen für bestehende Photovoltaik-Anlagen
Das neue EEG enthält einige Vereinfachungen: Durch die vollständige Streichung der EEG-Umlage kann ein zusätzlicher Erzeugungszähler bei einigen bestehenden PV-Anlagen entfallen. Erzeugungszähler, die vom Netzbetreiber angemietet wurden, können voraussichtlich ausgebaut werden. Die Abrechnung beim Stromverkauf vereinfacht sich durch den Wegfall der EEG-Umlage deutlich.
PV-Anlagen, die vor dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, bleiben bei den ursprünglichen Vergütungssätzen. Die neuen (höheren) Vergütungssätze gelten nur für neu in Betrieb genommene Anlagen.
Maximale Erzeugung für neue Photovoltaik-Anlagen möglich
Für neue Anlagen, die seit 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wird auch die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.
Im Oktober 2022 wurde durch eine weitere EEG-Änderung beschlossen, dass auch die Bestandsanlagen bis 7 kWp diese Regelung künftig nicht mehr einhalten müssen. Ältere Anlagen zwischen 7 und 25 kWp müssen dagegen auch zukünftig die entsprechende Programmierung beibehalten.
Neue Vergütungssätze
Seit dem 30. Juli 2022 gelten neue Vergütungssätze für Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen werden. Unterschieden wird zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen. Diese Vergütungssätze sind auch für neue Anlagen gültig, die in diesem Jahr (2023) in Betrieb gehen.
Anlagen mit Eigenversorgung bekommen jetzt höhere Vergütungssätze als feste Einspeisevergütung: Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh.
Beispiel Eigenversorgung: Eine 15 kWp-Anlage mit Eigenversorgung erhält dann für die ersten 10 kWp 8,2 und für die verbleibenden 5 kWp 7,1 Cent pro kWh, im Durchschnitt also 7,8 Cent pro Kilowattstunde.
Anlagen mit Volleinspeisung erhalten einen noch höheren Vergütungssatz. Für diese höhere Vergütung muss die Anlage vor Inbetriebnahme als Volleinspeise-Anlage dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Um auch in den kommenden Jahren von den Volleinspeise-Vergütungssätzen zu profitieren, müssen Sie das jeweils vor dem 1. Dezember des Vorjahres nochmals an den Netzbetreiber melden.
Als feste Einspeisevergütung können Sie für die Volleinspeisung kalkulieren:
Anlagen bis 10 kWp erhalten 13,0 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 10,9 Cent pro kWp.
Keine geringere Vergütung bei verzögertem Photovoltaik-Anlagenbau
Verzögert sich der Anlagenbau, wird dies jetzt nicht mehr mit einer geringeren Vergütung bestraft. Konkret wird die monatliche Absenkung der Vergütungshöhe, also die Degression der Vergütungssätze, bevor die Anlage in Betrieb genommen ist, bis Anfang 2024 ausgesetzt. Die oben genannten Vergütungssätze bleiben also konstant, egal wann die Anlage in diesem Jahr 2023 in Betrieb geht.
Mit der hohen Fördervergütung sollen auch mehr PV-Anlagen auf Dächern errichtet werden, die wenig oder keinen Eigenverbrauch haben. Auf diesen Dächern hat sich Photovoltaik bislang schlicht nicht gelohnt. Das sollen die neuen Vergütungssätze korrigieren. Mit den Neuregelungen ist auch die gleichzeitige Inbetriebnahme einer Eigenverbrauchs- und einer Volleinspeise-Anlage auf demselben Gebäude möglich.
So kann eine Anlage auf einen hohen Eigenverbrauch ausgelegt werden und mit einer zweiten Anlage trotzdem das volle Potenzial der Dachflächen genutzt werden. Weil beide Anlagen technisch getrennt sein müssen (z.B. durch eigene Wechselrichter), ist diese Lösung eher weniger für Hausanlagen in der hier dargestellten Größe geeignet.
Die hohen Vergütungen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die beste Wirtschaftlichkeit in den meisten Fällen mit einer Eigenversorgungsanlage erreicht wird. Dort ist zwar der Vergütungssatz für die Einspeisung geringer, aber der wirtschaftliche Vorteil ist größer, wenn Sie den Strom vom Dach selbst nutzen.
Förderung für Photovoltaik ersatzweise im Garten
Zukünftig können Sie auch eine Fördervergütung für PV-Anlagen bis maximal 20 Kilowatt Leistung erhalten, wenn die Module nicht auf dem Hausdach, sondern stattdessen im Garten aufgebaut werden. Das EEG 2023 definiert einige Bedingungen, dazu zählt unter anderem der Nachweis, dass sich Ihr Hausdach nicht für eine Solar-Installation eignet. Konkrete Hinweise zur Umsetzung sollen noch in einer Verordnung festgelegt werden. Aktuell gibt es noch keine Hinweise, was mit "nicht geeignet" gemeint ist und ob sich das auf die Technik oder auf die Wirtschaftlichkeit bezieht.
Und Vorsicht: Das Baurecht gilt trotzdem. Für eine Anlage im Garten oder auch z.B. einen Carport mit PV-Modulen kann eine Baugenehmigung der Gemeinde notwendig sein. Aus heutiger Sicht (Januar 2023) raten wir davon ab, jetzt schon ein Projekt anzugehen, das sich auf diese EEG-Regelung stützt.
Photovoltaik jetzt langfristig planen
Aktuell sind PV-Fachleute oft auf längere Zeit ausgebucht. Planen Sie Ihr Photovoltaik-Projekt daher am besten langfristig.
Informieren Sie sich regelmäßig, denn Ende 2022 wurden weitere Vereinfachungen beschlossen, z.B. in steuerlicher Hinsicht (sowohl im Hinblick auf die Umsatzsteuer als auch auf die Einkommenssteuer) für PV-Anlagen auf Wohngebäuden.
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